Am 27.4. kamen fuhren wir abends nach Hause, als ich auf der Straße einem dort liegenden Tier ausgewichen bin. Ich stoppte, setzte zurück und hielt vor dem Tier an. Dadurch mussten später nachfolgende Fahrzeuge an uns vorbeifahren und konnten das Tier nicht plattfahren.
Als wir ausstiegen sahen wir einen blutspuckenden Marder, der sich –trotz aller Bemühungen- nicht aufrappeln konnte.
Ich nahm ein Abdeckfilz aus dem Auto und hob den kleinen Marder damit vorsichtig auf, um ihn von der Straße zu nehmen. Es sah so aus als hätte er keine Chance. Erst wollte ich ihn zusammen mit dem Filz hinter einen Zaun legen.
Dann entschied ich mich dafür den kleinen Kerl mitzunehmen und legte ihn in das Auto.
Zu Hause angekommen habe ich einen ausgedienten, kleinen Rollkoffer aufgeschnitten und den Marder mitsamt dem Abdeckfilz in den Koffer gelegt.
Ines stellte ihm noch etwas Katzenfutter und Wasser an den Koffer.
Ich sagte zu ihr, dass der kleine Kerl lieber hier ableben sollte als auf der Straße. Wenn er die Nacht überstehen sollte, dann möge die bei uns im Ort ansässige Tierärztin konsultiert werden. Ein kleiner Lichtblick war, dass der kleine Marder einen recht „wachen“ Blick hatte.
Am nächsten Morgen war zu erkennen:
Die ihm schmackhaften Teile wurden aus dem Katzenfutter herausgefressen, ein Haufen hatte er abgesetzt und dass Marderpipi ganz schön müffelt.
Der Marder war aber nicht mehr im Koffer.
Ines hat ihn dann in einer Ecke unterhalb der Treppe entdeckt.
Die ortsansässige Tierärztin lehnte eine Untersuchung und folglich auch die Behandlung ab. Stattdessen wurde uns vorgeworfen, dass wir das Tier überhaupt nicht hätten mitnehmen dürfen, dass das Wilderei darstellt etc. Auf die Frage ob es denn irgendwoeine Auffangstation gäbe bekamen wir ein knappes NEIN zu hören.
Ines googelte und fand heraus, dass in Oranienburg eine derartige Station wäre. Also wurde dort angerufen, die Situation dargestellt und der Kerl wurde noch am gleichen Tag hingebracht und untersucht.
Es stellte sich heraus, dass es ein ca. 1 Jahr altes Männchen ist. Sicherlich mit einer gehörigen Gehirnerschütterung, Abschürfungen am Kiefer und einer recht heftigen Schwellung am Hals.
In der freien Wildbahn – so die Betreiber der Station – hätte er nicht mehr erfolgreich jagen können und wäre eingegangen. Auch wurde uns bestätigt, dass die uns seitens der Tierärztin gemachten Aussagen und Vorwürfe falsch, undbegründet und haltlos waren. Ein wenig verärgert waren die Stationsbetreiber darüber, dass kein Hinweis auf deren Station gemacht wurde.
Nach wenigen Tagen der Hege und Pflege konnte der wieder aktive Marderknirps in die Freiheit entlassen werden.
In einem weiteren Telefonat bekamen wir noch Hinweise, wie wir in Sachen Leos Ohrengeschichte alternativ behandeln könnten.
Da sich dieser Hof aus Spenden finanziert haben wir diesem Gnadenhof eine Spende über 50 Ballen Heu (a 25kg) zugesagt, die ab Ende Mai geerntet werden und je nach Bedarf abgeholt werden können.
Hier könnt ihr euch einmal ansehen, was dort alles so passiert ;-)
Im Rahmen unserer Möglichkeiten werden wir diesen Gnadenhof auch weiterhin empfehlen und in einigen Bereichen (insbesondere was Bauhandwerk, Material etc. betrifft) unterstützen.
Mit Wildtieren hat man ja leider oft Probleme bei Tierärzten...ich habe mir (vorher in Lübeck) angewöhnt, mit Wildtieren gleich zum Tierheim zu fahren. Dort bin ich noch nie weggeschickt worden, ob mit Igel, Spatz, Taube oder sonst was...
Über Wildtierstationen wird leider immer zu wenig bekannt gemacht.
Wildtiere gehören niemanden, wenn sie aber tod sind gehören sie dem Pächter (Jagdpächter/Förster) auf dessen Land sie liegen. Von daher ist die Mitnahme, ob tod oder lebendig, nach dem Jagdgesetz Wilderrei. Tierärzte dürfen auch keine Wildtiere behandeln, wenn sie es doch tun dürfen sie dafür kein Geld nehmen. Wenn man einem leidenden Wildtier nicht hilft, macht man sich auch nicht strafbar. So komisch das jetzt klingen mag, sie sind vor dem Gesetz eine Sache. Und in Deutschland man darf dem Lauf der Natur nicht nicht ins Handwerk pfuschen. Auch nicht wenn die Verletzungen des Tieres auf eher unnatürliche Weise entstanden sind. Ausgenommen davon ist die Polizei oder ein Jäger. Wobei Jäger eigentlich widerum nur in ihrem eigen Jagdrevier tätig werden dürften. Streng genommen dürfte man dem Tier nur dadurch helfen indem man den Förster benachrichtigt. Wie gesagt das bezieht sich nur auf Wildtiere, anders ist das bei Haus- oder Zootieren.
Das sind die Fakten, ich hab mich mit einem Förster und Jäger unterhalten. Aber ich an deiner Stelle hätte wie du gehandelt. Deswegen mein Respekt!
Wildtiere gehören niemanden, wenn sie aber tod sind gehören sie dem Pächter (Jagdpächter/Förster) auf dessen Land sie liegen. Richtig!
Von daher ist die Mitnahme, ob tod oder lebendig, nach dem Jagdgesetz Wilderrei. Bei einer Wilderei wäre die Grundlage, dass man sich aus der Mitnahme des Tieres einen Vorteil verschaffen will. Bei einem Tier in Not - wie es in unserem Fall - auch von der Art und der Größe - war Handlungsbedarf, welchen weder durch den Förster, noch durch den Jagdpächter hätte abgedeckt werden können.
Tierärzte dürfen auch keine Wildtiere behandeln, wenn sie es doch tun dürfen sie dafür kein Geld nehmen. 1. Teil ist falsch, zweiter Teil stimmt.
Wenn man einem leidenden Wildtier nicht hilft, macht man sich auch nicht strafbar. Richtig
So komisch das jetzt klingen mag, sie sind vor dem Gesetz eine Sache. Ist leider noch immer so.
Und in Deutschland man darf dem Lauf der Natur nicht nicht ins Handwerk pfuschen. Auch nicht wenn die Verletzungen des Tieres auf eher unnatürliche Weise entstanden sind. Ausgenommen davon ist die Polizei oder ein Jäger. Wobei Jäger eigentlich widerum nur in ihrem eigen Jagdrevier tätig werden dürften. Streng genommen dürfte man dem Tier nur dadurch helfen indem man den Förster benachrichtigt. Wie gesagt das bezieht sich nur auf Wildtiere, anders ist das bei Haus- oder Zootieren.
Das sind die Fakten, ich hab mich mit einem Förster und Jäger unterhalten. Da ist der gute Mann aber nicht umfassend informiert. Selbst die für uns zuständige Wache hat da eine neuere Sichtweise, welche uns im Vorfeld ja auch schon vom Gnadenhof mitgeteilt wurde.
Aber ich an deiner Stelle hätte wie du gehandelt. Deswegen mein Respekt! Ich würde das bei einem Wildtier bis zu einer gewissen Größe auch wieder tun (können). Bei Reh, Wildschwein oder ähnlich großen Wildtieren wäre ich - auch aus rechtlicher Hinsicht - anders vorgegangen.
Hi Bert, die Aussagen beziehen sich auf das hessische Jagdgesetz.
Ich muss dich daher leider enttäuschen und behaupten das alle Aussagen so richtig sind. Es kann natürlich keiner einen Tierarzt zwingen die Behandlung zu verweigern, aber dürfen darf er es eigentlich nicht. Und man brauch für Wilderei keinen Vorteil, wie z.B. den Festtagsbraten. Weil, da reicht schon wie bei vielen Sachen die reine Unterstellung, es könnte ja zum Vorteil sein. Aber ich gehe auch davon aus das kein Gericht in deinem Fall eine Anzeige verfolgt hätte. Welcher Handlungsbedarf bestanden hätte, kann nur der Jäger beurteilen, im Zweifelsfall die Erlösung des Tieres.
Aber wie gesagt das ist nicht meine Meinung, sondern die eines Fachmannes und nachgelesen im Jagdgesetz. Ich bin mal gespannt, ob hier irgendwann das Tierschutzgesetz angepasst wird.
"Ich bin mal gespannt, ob hier irgendwann das Tierschutzgesetz angepasst wird."
Meine vollste Zustimmung !!! Mit ist momentan nicht bekannt ob es von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche Gesetzgebungen gibt.
Unsere Infos beziehen sich auf unsere Region Brandenburg.
Da viele Jäger auch irgendwie zur fleischverarbeitenden Gilde zählen, wäre der Marder (der sich bestimmt schlecht grillen oder kochen lässt) bestimmt gehimmelt worden.
Dank fachlicher Beurteilung und Pflege ist er ja wieder in seiner natürlichen Umgebung
Gestern hab ich eine auf der Strasse gefunden...mehrfach beringt...allerdings konnte ich sie nicht fangen. Auf ein Feld neben der Strasse konnte ich sie zwar scheuchen, aber sie hat dann später leider Suizid begangen, indem sie auf die Schnellstrasse geflogen ist.
Würde sie in dem Fall, dass es mit dem Fangen geklappt hätte, als Wildtier zählen?
Hi, bei einer beringten Taube ist eigentlich von einer Brieftaube auszugehen. Somit ist sie ein Haustier. Über die Ringe kann man auch den Halter herausfinden. Der würde sich sicher freuen, wenn er über den Verbleib der Taube Bescheid wüsste.