Ich habe eine T5-Lampe, die noch 2 Wochen Gewährleistung hat... Nun kam auf meine Anfrage beim Händler folgendes zurück:
Guten Morgen ,
tut uns leid, diese Leuchten führen wir seit gut 1,5 Jahren nicht mehr und es gibt auch keine Ersatzteile dementsprechend. Was wir anbieten können ist, bei Bestellung einer Neuen Leuchte 10% Nachlass...
Habt Ihr einen Tipp für mich, wie ich darauf reagieren kann?
Hallo Svenja, vielleicht kann uns ja Baschy etwas grundsaetzliches dazu sagen. (Danke, dass Du keine Namen genannt hast, sollten wir auch anonym halten)
Moin Kröte Das er die nicht mehr führt ist sein Problem,nicht deines. Dann muss er sie halt zum Hersteller schicken. Ich hab auch UV Lampen die waren Schrott,aber ich schick die immer noch zurück.
Zitat von kroete Aber jetzt sind sie ja vorgewarnt...da könnte ich mir vorstellen, dass ich die Versandkosten da eher in den Sand setze...
Im Gegenteil, dann haben sie sie erst mal am Hals. Dein Ansprechpartner ist doch der Haendler, der muss dann wie Mario schon sagte aktiv werden. Ich wuerde sie auf jeden Fall zum Haendler senden. Das ist meine laienhafte Meinung dazu.
alsooooooooooo da ist erstmal zu unterscheiden zwischen Garantie und Gewährleistung.
Wenn es tatsächlich die Gewährleistung ist, die besteht, dann ist das die gesetzliche Regelung nach § 438 BGB, sprich 24 Monate. Was eigentlich eine gute Regelung ist, die aber einen kleinen Haken hat.
Innerhalb der ersten sechs Monate wird automatisch davon ausgegangen, dass die Ware defekt vom Händler geliefert wurde-------Situation al la Wulf-----in Deinem Fall hat der Händer das Problem.
Nach sechs Monaten wird das ganze schwieriger. Dann wird die Beweislast nämlich umgekehrt und ab da muss der Käufer beweisen, dass der Defekt Sache des Händlers ist und nicht durch den Käufer verursacht wurde.
In der Praxis wird Variante zwei mittlerweile z.B. von einigen Computerverkäufern weidlich ausgenutzt. Computer kaputt, Händler sagt: Das liegt nicht am Gerät, dass haben sie verschuldet und dann kannst Du anfangen Gutachten erstellen zu lassen um das Gegenteil zu beweisen. Das wird dann so teuer, dass viele es gleich sein lassen. Man hat also Recht, dass zu beweisen kostet aber mehr, als nen neues Gerät.
Das dürfte die Situation in Deinem Fall sein. Wenn der Händler link ist, könnte er nach meiner Einschätzung diese Nummer fahren.
Was ich machen würde. Ignorieren was Matze geschrieben hat und dem die Lampe zusenden. Mit der Aufforderung zur Reparatur oder gleichwertiger Ersatzlieferung. 10 % Preisnachlass sind in meinen Augen ein vollkommen unakzeptables Angebot. Ich würde es einfach mal drauf ankommen lassen. Schon weil viele Händler selber die Rechtslage nicht genau kennen.
Sollte ich Quatsch erzählt haben, hoffe ich Baschy massregelt mich dafür. Wurde ja noch nie von nem Juristen gemassregelt, muss man ja auch mal gehabt haben
also ICH würde auf Matze`s Logik vertrauen. Schon weil der Matze so ein megatoller Kerl ist
Nein, wenn man es analytisch angeht, gibt es eigentlich gar keine Alternative zum zurückschicken. Hersteller ist nicht bekannt, der Weg ist also unmöglich. Die 10 % akzeptieren? Ich lach mich tot, wer Svenja einmal beim Handeln erlebt hat, weiß sie holt ja bei jedem normalen Einkauf schon das doppelte an Rabatt raus *gg*. Und das der Händler von sich aus einen Preisnachlass anbietet, weist für mich in die Richtung, der weiß, dass er in einer nicht gerade glücklichen Situation ist. Also bleibt nur zurückschicken.
Ich würde sie hinschicken mit einem liebevoll gestalteten Text:
Sehr geehrter Herr Kaputtermüll,
ich habe am...........dieses Gerät bei Ihnen erworben. Gemäß gesetzlicher Gewährleistungspflicht obliegt eine etwaige Mängelbeseitung inner halb einer 24-monatigen Gewährleistungsfrist dem Verkäufer. Die Nacherfüllung ist für den Verkäufer möglich durch die Beseitigung des Mangels oder über die Lieferung einer neuen Sache. Im Rahmen ihrer gesetzlichen Verpflichtung bitte ich Sie daher darum, dass von mir eingesandte Gerät entweder gegen ein gleichwertiges Ersatzgerät auszutauschen oder aber den Mangel des schadhaften Gerätes zu beseitigen.
Schon jetzt teile ich Ihnen mit, dass das von Ihnen gemachte Angebot mir einen 10 %tigen Nachlass auf einen Neukauf zu gewähren in keinem Fall akzeptieren werde, sondern in jedem Fall die mir gesetzlich festgeschriebenen Rechte einfordern werde. Dies sind für den Fall, dass sie ihren gesetzlichen Verpflichtungen nicht nachkommen, die Möglichkeit des Rücktritts vom Kaufvertrag und damit die Rückforderung des Kaufpreises vor.
Mit freundlichen Grüßen
Frau Kaputtelampe (die Leuten die sie beschei....wollen, auch mal die Beine brechen lässt)